Zeugen- & Prozessbegleitung

Zeugenbegleitung

Ängste nehmen

Die Zeugenrolle in Strafsachen ist für viele Menschen mit Verunsicherungen verbunden. Oft haben Zeugen, unabhängig vom Lebensalter, keine Erfahrung mit Gerichten. Die erlittene oder beobachtete Strafsache sowie die bevorstehende Aussage kann sehr belasten und verunsichern. Die Zeugenbegleitung kann unabhängig der Strafsache erfolgen. Oft kann ein Handtaschenraub oder ein Wohnungseinbruch belastender sein als schwerere Delikte für Andere.

Häufige Fragen und ihre Antworten

Schwurgerichtsaals am Landgericht Ulm
Quelle: Landgericht Ulm

Für wen kommt Zeugenbegleitung in Frage?

Zeugenbegleitung ist sinnvoll für Menschen unabhängig vom Lebensalter, die keine Erfahrung mit Gerichten haben, sich durch die erlittene oder beobachtete Straftat sowie die bevorstehende Aussage sehr belastet und verunsichert fühlen, eher ängstlich sind und möglicherweise die deutsche Sprache nicht gut beherrschen.

Muss es sich um besonders gravierende Straftaten handeln?

Nicht die Schwere des Delikts ist entscheidend, sondern die Empfindung des Opfers. Ein Handtaschenraub oder ein Wohnungseinbruch kann für den einen belastender sein als ein schwereres Delikt für einen anderen.

Auch eine Zeugenaussage kann aufwühlend sein, wenn z.B. das eigene Kind oder ein Angehöriger als Opfer aussagen muss, wenn man sich während des Tatgeschehens sehr hilflos fühlte oder wenn man Nachteile durch den Täter oder dessen Bekannte befürchtet.

Braucht es zusätzlich zur Nebenklagevertretung noch eine Zeugenbegleitung?

Nebenklagevertretung und Zeugenbegleitung stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sie ergänzen sich. Vor der Verhandlung kann sich die Zeugenbegleitung die Zeit nehmen, einen Gerichtssaal anzusehen oder auf viele für einen Rechtsanwalt vielleicht eher nebensächliche Fragen einzugehen. Während der Verhandlung hat der Rechtsanwalt seinen Platz im Gerichtssaal, während die Zeugenbegleitung draußen gemeinsam warten kann bis zum Aufruf zur Vernehmung. Auch nach Beendigung der Aussage ist es gut, jemanden zu haben, der das Erlebte mit einem bespricht, der ein offenes Ohr hat für Zweifel, Ärger, Erleichterung usw.

Kann nicht jemand aus dem Bekanntenkreis die Begleitung übernehmen?

Manchmal kann ein gänzlich Unbeteiligter bessere Unterstützung geben, weil er emotional nicht in die Vorfälle eingebunden, sondern neutral ist. Bei Bekannten und Angehörigen besteht die Möglichkeit, dass sie ihre eigene Unruhe auf den Zeugen übertragen. Ein Angehöriger wird u.U. selbst eine Aussage machen müssen.

Psychosoziale Prozessbegleitung vor Gericht

Frühzeitige Kontaktaufnahme ermöglicht es, Belastungsfaktoren zu reduzieren!

Die Zeit zwischen Anzeige und Verhandlung wird von den meisten Zeugen als sehr belastend empfunden. Schwer auszuhalten sind ungeklärte Fragen, die Ungewissheit über den weiteren Verlauf. Falsche Vorstellungen über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung kommen oft dazu. Die Belastung einer Aussage kann Zeugen und Geschädigten nicht erspart werden, aber Belastungen können reduziert werden. Und die Anwesenheit einer ruhigen Begleitperson vor und in der Verhandlung ist hilfreich.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung und versteht sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten.

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung von Verletzten im gesamten Strafverfahren. Den Begleiterinnen und Begleitern ist es gestattet, bei Vernehmungen der Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit den Verletzten anwesend zu sein.

Bereits im Ermittlungsverfahren  kann die psychosoziale Prozessbegleitung einsetzen. Bspw. bei polizeilichen sowie richterlichen Vernehmungen. Die Unterstützung umfasst den Zeitraum vor,  während sowie nach der Hauptverhandlung.

Ziel:

  • Reduzierung der persönlichen Belastung durch das Strafverfahren
  • Vermeidung weiterer Traumatisierung durch das Strafverfahren
  • Stärkung / Herstellung der Aussagetüchtigkeit
Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte

Psychosoziale Prozessbegleitung wird stets nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:

  • Die Begleiterinnen und Begleiter sind zur Neutralität gegenüber dem Strafverfahren verpflichtet. Ihre Tätigkeit darf insbesondere nicht zu einer Beeinflussung der Zeugin oder des Zeugen oder einer Beeinträchtigung der Zeugenaussage führen.
  • Die Begleiterinnen und Begleiter beteiligen sich nicht an der Aufklärung des dem Strafverfahren zu Grunde liegenden Sachverhalts (der „Tat“). Sie sind vielmehr gehalten, mit den Verletzten keine Gespräche über das Tatgeschehen zu führen.
  • Psychosoziale Prozessbegleitung kann keine therapeutische Behandlung oder psychologische Beratung durchführen. Sollte Bedarf an solchen weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten bestehen, können die Begleiterinnen und Begleiter allerdings bei der Suche nach geeigneten Fachstellen helfen.
  • Es gehört auch nicht zu den Aufgaben der Begleiterinnen und Begleiter, die Verletzten über juristische Handlungsmöglichkeiten  oder ihre rechtlichen Interessen zu beraten. Hierfür muss sich die/der Betroffene bei Bedarf an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden.

Wir begleiten zu den Amtsgerichten Ulm, Ehingen, Geislingen und Göppingen, sowie dem Landgericht Ulm.

Zuständig für Zeugen- & Psychosoziale Prozessbegleitung

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