Straffälligenhilfe

Beratungsstelle

Unsere Beratung ist freiwillig, kostenlos und selbstverständlich vertraulich

Seit über 60 Jahren unterstützen wir straffällige Frauen und Männer und Ihren Angehörige

Die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Ulm e. V. bietet eine offene Anlaufstelle,  die Personen in schwierigen Lebenslagen unterstützt. Bei Gesprächen mit unserem qualifizierten Team wird auf Ihre Belange in besonderen Lebenslagen ganz individuell eingegangen.

Unser Team unterstützt unter anderem bei der:

  • Arbeitssuche
  • Wohnungssuche
  • Geldverwaltung
  • Sicherung des Lebensunterhalt
  • Weitervermittlung an Beratungsstellen für Sucht- oder Schuldnerberatung

Unsere gemeinsamen Ziele?

Das Wichtigste für uns ist, dass straffällige Menschen die Chance zur Wiedereingliederung in ein soziales Umfeld erhalten. Zudem ist die Verhinderung von erneuter Straffälligkeit unser Leitsatz. Diese Ziele möchten wir mit all unseren Klienten verfolgen und wahr werden lassen. 

Eltern-Kind-Projekt

Eltern-Kind-Projekt Chance

Das Eltern-Kind-Projekt Chance ist ein Präventionsprojekt für Kinder von Inhaftierten und deren Familien in Baden-Württemberg. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Die Unterstützungsangebote, die von speziell geschulten Fachkräften angeboten werden, umfassen alle Maßnahmen zur Klärung und Förderung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung vor, während und nach der Inhaftierung eines Elternteils. Insbesondere um die Folgen der Trennung durch die Haft zu mildern, das Leben mit dem fehlenden Partner zu meistern, die Eltern-Kind-Beziehung aufrechtzuerhalten und eine mögliche Rückkehr in die Familie zu erleichtern.

Die Unterstützung kann während der gesamten Haftdauer und nach Entlassung, bzw. während der  Wiedereingliederung des straffälligen Elternteils in Anspruch genommen werden.

  • Stärkung des Kindes im Umgang mit der besonderen Situation
  • Hilfestellung bei Besuchskontakten in Haft
  • Hilfen zur Sicherung der finanziellen Existenz nach Inhaftierung eines Elternteils
  • Kinder sowie Partner von Inhaftierten, die Unterstützung wünschen
  • Gefangene in Baden-Württemberg, die die Beziehung zu ihrem Kind klären, aufrechterhalten und verbessern möchten

Nachsorgeprojekt

Nachsorgeprojekt Chance

Das Nachsorgeprojekt Chance ist ein Unterstützungsangebot für alle Inhaftierten, die nach Haftentlassung keinem Bewährungshelfer unterstellt sind.

Das Projekt bietet eine intensive Betreuung  im Übergang vom Vollzug in die Freiheit durch einen persönlichen Berater. Wir unterstützen und begleiten in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Finanzen, Schulden, Freizeitangebote und Kontakt mit Behörden.

Die Betreuung beginnt in der Entlassphase (frühestens im dritten Monat vor dem Entlasstermin) und wird am Entlassungsort bis zu 6 Monate weitergeführt.

  • Haftentlassene die ihre Strafe komplett verbüßt haben (Endstrafe)
  • Haftentlassene die vorzeitig entlassen werden, jedoch keinem Bewährungshelfer unterstellt sind
  • Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafen

Die Teilnahme im Nachsorgeprojekt Chance ist freiwillig und kostenlos.

Gemeinnützige Arbeit

Schwitzen statt sitzen

Gemeinnützige Arbeit dient der Haftvermeidung

Wir unterstützen bei der Suche nach einer Einsatzstelle im Landkreis Göppingen, im Alb-Donau-Kreis sowie im Stadtgebiet Ulm.

Der Antrag auf Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Selbstverständlich unterstützen wir hierbei.

50
verschiedene Einsatzstellen

Häufig gestellte Fragen

zur Gemeinnützigen Arbeit

Das Projekt Gemeinnützige Arbeit dient der Haftvermeidung und richtet sich an Personen:

  • die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese jedoch nicht bezahlen können
  • die gemeinnützige Arbeit als gerichtliche Bewährungsauflage erbringen müssen
  • deren Verfahren nach §153 a StPO eingestellt wird.
  • im Rahmen einer Tilgungsberatung wird die finanzielle Situation erörtert und eine mögliche Zahlung der Geldstrafe geklärt
  • auf Wunsch wird die aktuelle Lebenssituation betrachtet und gegebenenfalls Kontakt zu Fachberatungsstellen der Sozialen Hilfen hergestellt (z.B. Jobcenter, Sozialamt, Suchtberatung).
  • es wird nach einer geeigneten, möglichst wohnortnahen Einsatzstelle gesucht

Grundsätzlich hat jeder Gemeinnütziger Arbeitgeber die Möglichkeit Einsatzstellen für Gemeinnützige Arbeit anzubieten. Es entstehen keine Kosten, da weder ein Arbeitsentgelt noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Zudem greift bei Arbeits- und Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung

In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Art von Einsatz möglich ist. Zudem definieren wir gemeinsam welche Delikte ausgeschlossen werden müssen und welche Unterstützung Sie von uns benötigen. Während der Arbeit stehen wir immer als Ansprechpartner zur Verfügung.

Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr!

Opferfonds

Opferfonds

Im Sinne der Schadenswiedergutmachung (z.B. Schmerzensgeld) können wir als Verein mit unserem Opferfonds unterstützen.

Jugendliche und Heranwachsende erhalten durch den Opferfonds die Möglichkeit, durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit, einen Geldbetrag zu erwirtschaften, um durch die Straftat entstandene Schäden möglichst zu reduzieren.

So kann eine finanzielle Schadenswiedergutmachung geleistet werden, die ansonsten nicht, oder vor allem nicht zeitnah, möglich wäre.

Wir vergüten jede geleistete Arbeitsstunde mit 5 Euro und leiten das Geld an die Opfer weiter.

Wir können Sie unterstützen? Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns!